Mit der Inkraftsetzung der EU-Verordnungen (MDR / IVDR) bzw. der Medizinprodukteverordnung (MepV SR. 812.213) / In-vitro-Diagnostika (IvDV) SR 812.219müssen Organisationen ihre Rolle als Wirtschaftsakteure benennen und die dazugehörenden Pflichten in Bezug zur Produktkonformität erfüllen. Dies soll das ganze System transparenter machen. Gleichzeitig werden gegenseitige Kontrollen eingeführt, die die Zusammenarbeit der Akteure verändern.