Für elektrische Anlagen in medizinisch genutzten Räumen gilt in der Schweiz die Niederspannungs-Installationsnorm (NIN), Bezugsquelle: www.electrosuisse.ch. Im März 2001 veröffentlichte der IHS die Richtlinie „Bodenableitfähigkeit“. Der darin enthaltene Messaufbau und die Grenzwerte wurden in die NIN übernommen. In den Beispielen und Erläuterungen (B+E) der NIN 2020 zu Abschnitt 7.10.4.2.2 (Brandgefahr) wird als eine von mehreren Massnahmen zur Herabsetzung der Entzündungsgefahr die Verwendung von leitfähigen Bodenbelägen erwähnt. Zudem sind statische Ladungen von Anlageteilen und Personen mit geeigneten Massnahmen zu vermeiden.